Veranstaltung: | Landesparteitag |
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Tagesordnungspunkt: | Satzungsänderungsanträge |
Antragsteller*in: | Sven Gebhardt (KV Flensburg), Eka von Kalben (KV Pinneberg) Jörn Pohl (KV Kiel), Anna Tranziska (KV Pinneberg), Dörte Schnitzler (KV Kiel) (alle AG Satzungsreform) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 28.09.2019, 18:20 |
S 2: Satzungsänderung § 7 Abs. 5 und 7 - LPT - Antragsverfahren
Antragstext
Der Landesparteitag möge beschließen § 7, Abs. 5 und 7 der Landeessatzung wie
folgt zu ändern.
Neu:
(6) (alt 5) Anträge, die auf dem Landesparteitag behandelt werden sollen, müssen
der Landesgeschäftsstelle spätestens vier Wochen vorher schriftlich vorliegen
und sollen spätestens drei Wochen vor der Versammlung an die Delegierten
versandt werden. Später gestellte Anträge sind nur zu neuen Antragsgegenständen
zulässig (Dringlichkeitsanträge) und können nur mit der Zustimmung der Mehrheit
der Stimmberechtigten des Parteitages behandelt werden.
(7) Änderungsanträge zu bestehenden Anträgen müssen mit einer Frist von sieben
Tagen vor dem Landesparteitag in der Landesgeschäftsstelle eingegangen sein.
Diese werden den Delegierten schnellstmöglich, spätestens jedoch 48 Stunden vor
dem Landesparteitag zugänglich gemacht.
Für die Erarbeitung des Landtagswahlprogramms gilt eine Frist für
Änderungsanträge von 14 Tagen.
(8) Antragsberechtigt sind alle Organe und Gliederungen des Landesverbandes
sowie zehn Mitglieder, die gemeinschaftlich einen Antrag einreichen, bzw. fünf
Mitglieder bei Änderungsanträgen.
(10) (Alt 7) Für die Vorbereitung der Antragsberatung auf dem Landesparteitag
ist die Antragskommission zuständig.
1. Die Antragskommission bereitet die Behandlung eines oder mehrerer
Tagesordnungspunkte in Zusammenarbeit mit den Antragssteller*innen vor und
übernimmt die inhaltliche Zuordnung der Anträge im Rahmen eines
Tagesordnungsentwurfs in Absprache mit Antragssteller*innen, Landesvorstand und
Landesgeschäftsstelle. Sie kann dem Landesparteitag Empfehlungen zum
Abstimmungsverfahren von Anträgen geben. Ihre Empfehlungen bedürfen der
Zustimmung des Landesparteitages. Empfehlungen sind nur zum Verfahren, nicht
aber bezüglich der Annahme oder Ablehnung von Anträgen zulässig.
2. Die Antragskommission setzt sich zusammen aus einer*m der beiden
Landesvorsitzenden, einem vom Parteirat nominierten Parteiratsmitglied und drei
grünen Basisvertreter*innen, davon eines aus der Grünen Jugend, die vom
Landesparteitag gewählt werden. Die Antragskommission wird vom Parteitag
gewählt. Ihre Amtszeit beträgt zwei Jahre.
3. Die Antragskommission ist nach Ablauf der Fristen in § 7 Abs. 6 und 7
berechtigt, nach Einstieg in die Befassung des jeweiligen Antrags auf dem
Landesparteitag Änderungen zu einem Antrag zuzulassen und zur Abstimmung zu
stellen, sofern sich neue Sachverhalte ergeben haben und hierüber Einvernehmen
mit den Antragsteller*innen besteht (Übernahmen, modifizierte Übernahmen,
Vertagung). Besteht kein Einvernehmen zwischen den Antragsteller*innen, kann die
Antragskommission nach Rücksprache mit dem Präsidium dem Parteitag Empfehlungen
zum weiteren Abstimmungsverfahren geben. Der Landesparteitag kann die Empfehlung
der Antragskommission mit Zwei-Drittel-Mehrheit aufheben.
Alt:
(5) Anträge, die auf dem Landesparteitag behandelt werden sollen, müssen der
Landesgeschäftsstelle spätestens vier Wochen vorher vorliegen und spätestens
drei Wochen vor der Versammlung an die Delegierten versandt werden. Später - zu
neuen Gegenständen - gestellte Anträge (Initiativanträge) können nur mit der
Zustimmung der Mehrheit der Stimmberechtigten des Parteitages behandelt werden.
Anträge zur Änderung oder Ergänzung fristgerechter oder nachträglich
zugelassener Anträge können jederzeit gestellt werden.
(7) Die inhaltliche Zuordnung der Anträge im Rahmen eines Tagesordnungsentwurfs
übernimmt im Vorfeld des LPT die Antragskommission. Sie setzt sich zusammen aus
einem/r der beiden Landesvorsitzenden, einem Mitglied des Parteirats, das vom
Parteirat nominiert wird und drei grünen BasisvertreterInnen, davon eines aus
der Grünen Jugend, die vom Landesparteitag gewählt werden. Für jedes gewählte
Mitglied ist in gleicher Weise ein/e StellvertreterIn zu benennen. Die
Zusammensetzung darf vom Landesparteitag mit einfacher Mehrheit abgelehnt
werden. Sie gilt für einen Zeitraum von zwei Jahren. Die Antragskommission
bereitet die Behandlung eines oder mehrerer Tagesordnungspunkte in
Zusammenarbeit mit den AntragstellerInnen vor. Sie kann dem LPT Empfehlungen zum
Abstimmungsverfahren von Anträgen geben. Ihre Empfehlungen bedürfen der
Zustimmung des LPT. Empfehlungen sind nur zum Verfahren, nicht aber bezüglich
der Annahme oder Ablehnung von Anträgen zulässig.
Begründung
Auf dem Landesparteitag am 24.03.2019 wurde die Arbeitsgruppe „Satzungsreform“ beauftragt, unter anderem das Antragverfahren für Landesparteitage zu überarbeiten:
„3. Mindestzahl an Unterstützer*innen für Anträge und Änderungsantragsfrist für (Programm-)Parteitage“
Das bisherige Verfahren für Anträge und insbesondere die fehlenden Fristen für Änderungsanträge hat in letzter Zeit zu teilweise erheblichem organisatorischen Mehraufwand, zu viel zu kurzen Reaktionszeiten, immer weiter ausufernden Tagesordnungen und letztlich auch unübersichtlichen Abstimmungssituationen für die Delegierten geführt. Zum Teil war es für die Delegierten nicht mehr möglich, sich rechtzeitig vor dem Parteitag mit der Antragslage vertraut zu machen. Auch war während unserer Parteitage zuletzt nicht immer nachvollziehbar, welche Inhalte in welcher Formulierung konkret abgestimmt wurden.
Auf die skizzierten, durchaus unterschiedlichen Problemlagen versuchen wir durch mehrere Reformvorschläge und Satzungsänderungen zu reagieren. Ziel dieser Änderungen und Konkretisierungen sind insgesamt klarere und damit demokratischere Abläufe im Vorfeld und auf unseren Parteitagen. Sie betreffen unter anderem neu eingeführte Fristen für die Einreichung von (Änderungs-)Anträgen und Vorgaben bezüglich einer notwendigen Anzahl von Antragsteller*innen, aber auch die Stärkung der Rechte der Antragskommission, die im Vorfeld in Abstimmung mit Landesvorstand und Landesgeschäftsstelle und während unserer Parteitage im Zusammenspiel mit dem Präsidium für transparente Abstimmungsprozesse Sorge trägt. Bezüglich der zuletzt immer wieder er-lebten Fülle von (Änderungs-)Anträgen schlagen wir klare Fristen vor, die es am Ende den Delegierten ermöglichen sollen, einen klaren Überblick über die Antragslage zu erhalten. Gleichzeitig erhalten Antragskommission und Präsidium eine realistische Möglichkeit, mit den Antragssteller*innen und Änderungsantragssteller*innen ein klares Abstimmungsverfahren vorzubereiten und den Delegierten zu präsentieren. Darüber hinaus erhält die Antragskommission die Möglichkeit auch auf dem Parteitag, ungeachtet der gesetzten Fristen, noch flexibel mit neuen Sachverhalten umgehen zu können und in Abstimmung mit Antragssteller*innen und Präsidium Verfahrensvorschläge zu machen.
Aus Sicht der Arbeitsgruppe stellt dieses Verfahren die beste Möglichkeit dar, den ehrenamtlichen Delegierten eine strukturierte Antragslage für die Abstimmungen vorzulegen und gleichzeitig die Interessen von Antragsteller*innen bestmöglich zu berücksichtigen.
Die Einführung von Vorgaben einer notwendigen Anzahl von Antragsteller*innen halten wir angesichts der voranschreitenden Digitalisierung und mit ihr einhergehenden Vernetzungsmöglichkeiten, die es Mitgliedern erlauben, innerhalb kurzer Zeit ausreichend Unterstützer*Innen zu gewinnen, für geboten.
Die gesetzten Hürden haben wir intensiv bewegt und uns letztlich für die Hälfte der benötigten Unterstützer*innen für die Antragstellung auf Bundesdelegiertenkonferenzen entschieden. Die Arbeitsgruppe hält sie für angemessen und ausgewogen, zumal Unterstützer*innen heute auch über die elektronische Antragsplattform leicht zu erreichen sind.
Unterstützer*innen
- Dieter Dluzewski (KV Dithmarschen)
Zustimmung
- Thorsten Berndt
- Gerd Weichelt
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